Bei Erkrankung der Veranstalterin, Unwetter, Sturm, Gewitter usw. oder anderen schwerwiegenden Gründen, behält sich die Veranstalterin vor, den Termin der Geburtstagsfeier zu verschieben.

Zahlungsbedingungen:

Bei Absage durch die Erziehungsberechtigten des Geburtstagskindes wegen Erkrankung des Geburtagskindes oder der Erziehungsberechtigten gelten folgende Bedingungen:

Bei Absage bis zu 2 Tage vor dem vereinbarten Termin für die Geburtstagsfeier fallen keine Kosten an.

Bei Absage ab 1 Tag vor dem vereinbarten Termin für die Geburtstagsfeier werden 50% des Preises für die Geburtstagsfeier fällig.