Bei Erkrankung der Veranstalterin, Unwetter, Sturm, Gewitter usw. oder anderen schwerwiegenden Gründen, behält sich die Veranstalterin vor, den Termin der Geburtstagsfeier zu verschieben.
Zahlungsbedingungen:
Bei Absage durch die Erziehungsberechtigten des Geburtstagskindes wegen Erkrankung des Geburtagskindes oder der Erziehungsberechtigten gelten folgende Bedingungen:
Bei Absage bis zu 2 Tage vor dem vereinbarten Termin für die Geburtstagsfeier fallen keine Kosten an.
Bei Absage ab 1 Tag vor dem vereinbarten Termin für die Geburtstagsfeier werden 50% des Preises für die Geburtstagsfeier fällig.